At si quis servo convicium fecerit vel pugno eum percusserit, nulla in eum actio domino competit.
von lilia.915 am 19.03.2018
Wenn jedoch jemand einen Sklaven beleidigt oder ihn schlägt, steht dem Herrn keine Rechtsverfolgung gegen diese Person zu.
von tom913 am 17.11.2018
Wenn jedoch jemand einem Sklaven eine Beleidigung zugefügt oder ihn mit der Faust geschlagen hat, steht dem Herrn keine Rechtshandlung gegen ihn zu.