Cum inter institutum et substitutum controversia moveatur, eum, qui primo loco institutus est, induci in possessionem oportet.
von konradt.834 am 05.11.2020
Wenn zwischen dem eingesetzten Erben und dem Ersatzerben eine Streitigkeit entsteht, soll derjenige, der an erster Stelle eingesetzt wurde, in den Besitz eingeführt werden.
von mina.963 am 29.07.2013
Wenn zwischen dem Haupterben und dem Ersatzerben eine Streitigkeit entsteht, sollte die Person, die als Haupterbe eingesetzt wurde, in Besitz gesetzt werden.