Codicillos seu scripturam quolibet tenore formatam ea oportebit observatione in publicum proferri, qua testamenta panduntur.
von valentin.z am 18.11.2023
Codicille oder Schriftstücke jeglicher Form müssen nach dem gleichen Verfahren veröffentlicht werden, das für die Veröffentlichung von Testamenten gilt.
von oliver.9932 am 09.01.2023
Codicille oder Schriftstücke, die in welcher Form auch immer verfasst wurden, müssen mit derjenigen Förmlichkeit öffentlich vorgelegt werden, mit der Testamente eröffnet werden.