Eius, quod ad causam novissimi patris vestri iudicii pertinet, de calumnia tibi iuranti praeter partem, quam aperiri defunctus vetuit vel ad ignominiam alicuius pertinere dicitur, inspiciendi ac describendi praeter diem et consulem tibi rector provinciae facultatem fieri iubebit.
von clara.j am 25.01.2017
Der Gouverneur der Provinz wird Ihnen die Erlaubnis erteilen, Dokumente in Bezug auf das letzte Gerichtsverfahren Ihres verstorbenen Vaters einzusehen und zu kopieren, vorausgesetzt, Sie schwören, keine falschen Anschuldigungen zu erheben. Allerdings dürfen Sie keine Teile einsehen, die der Verstorbene zu öffnen untersagt hat oder die jemanden verunglimpfen könnten, und das Datum sowie der Name des Konsuls müssen ausgenommen werden.
von sebastian871 am 15.11.2022
Bezüglich dessen, was den Rechtsfall des jüngsten Vaters betrifft, wird der Provinzverwalter anordnen, dass Ihnen die Erlaubnis erteilt wird, nach Ablegung des Eides gegen Verleumdung einzusehen und zu kopieren, ausgenommen den Teil, den der Verstorbene zu öffnen untersagt hat oder der angeblich die Schande einer Person betrifft, und zwar mit Ausnahme des Tages und des Konsuls.