Deinde, qua in sententia scriptor fuerit, ex ceteris eius scriptis et ex factis, dictis, animo atque vita eius sumi oportebit et eam ipsam scripturam, in qua inerit illud ambiguum, de quo quaeretur, totam omnibus ex partibus pertemptare, si quid aut ad id appositum sit, quod nos interpretemur, aut ei, quod adversarius intellegat, adversetur.
von diana.i am 08.01.2024
Sodann wird es notwendig sein, aus seinen übrigen Schriften und aus seinen Taten, Aussagen, seinem Geist und Leben zu entnehmen, in welcher Ansicht der Verfasser stand, und jene Schrift selbst, in der sich das mehrdeutige Ding befindet, über das verhandelt wird, vollständig und von allen Seiten gründlich zu untersuchen, ob etwas entweder hinzugefügt wurde zu dem, was wir interpretieren, oder ob etwas dem entgegensteht, was der Gegner versteht.
von luke.d am 30.07.2014
Sodann muss man die Absicht des Verfassers bestimmen, indem man seine anderen Schriften sowie seine Handlungen, Aussagen, Geisteshaltung und sein Leben untersucht und die gesamte Schrift, die den fraglichen mehrdeutigen Abschnitt enthält, gründlich in allen Aspekten durchleuchtet, um zu sehen, ob sich etwas findet, das unsere Interpretation stützt oder der Auffassung unseres Gegners widerspricht.