Hoc in genere causae primum, si quid ex ceteris dabitur constitutionibus, sumi oportebit, sicuti in comparatione praeceptum est; postea, si qua facultas erit, per aliquam constitutionem illum, in quem crimen transferetur, defendere; deinde, levius esse illud, quod in alterum peccatum reus transferat, quam quod ipse susceperit; postea translationis partibus uti et ostendere, a quo et per quos et quo modo et quo tempore aut agi aut iudicari aut statui de ea re convenerit; ac simul ostendere non oportuisse ante supplicium quam iudicium interponere.
von linnea905 am 23.05.2014
In dieser Art von Fall sollte man zunächst das heranziehen, was aus anderen Rechtsprinzipien verfügbar ist, wie im Vergleichsabschnitt angewiesen. Sodann sollte man, wenn möglich, die Person verteidigen, auf die die Schuld verschoben wird, unter Verwendung eines Rechtsprinzips. Als Nächstes zeige man, dass das Vergehen, das der Angeklagte einer anderen Person zuschreibt, weniger schwerwiegend ist als das, dessen er selbst beschuldigt wird. Danach nutze man die Elemente der Verantwortungsübertragung und demonstriere, wer die Angelegenheit behandeln sollte, durch welche Vertreter, wie und wann sie verhandelt, beurteilt oder entschieden werden sollte. Zudem zeige man, dass es unangemessen war, eine Strafe zu verhängen, bevor eine Gerichtsverhandlung stattgefunden hat.
von flora848 am 21.08.2019
In dieser Art von Fall soll zunächst, falls etwas aus anderen Verfassungen gegeben wird, dies nach Maßgabe der Vergleichsanweisung entnommen werden; sodann, falls eine Gelegenheit besteht, denjenigen, auf den das Verbrechen übertragen wird, durch eine Verfassungsbestimmung zu verteidigen; ferner, dass das, was der Angeklagte auf einen anderen als Vergehen überträgt, leichter wiegt als das, was er selbst übernommen hat; hernach die Teile der Übertragung zu nutzen und darzulegen, von wem und durch wen und auf welche Weise und zu welcher Zeit entweder zu handeln oder zu urteilen oder über diese Angelegenheit zu entscheiden vereinbart wurde; und gleichzeitig zu zeigen, dass es nicht angemessen war, vor der Bestrafung das Urteil zu verschieben.