Et primo loco suis heredibus, et his qui ex edicto praetoris suis connumerantur, dat bonorum possessionem quae vocatur unde liberi.
von amy.n am 08.09.2018
Erste Priorität bei Erbrechten wird direkten Erben und jenen, die laut Prätorenedikt als direkten Erben gleichgestellt sind, durch die Besitzform gegeben, die als Erbschaft der Kinder bezeichnet wird.
von conrat.x am 01.12.2018
Und an erster Stelle gibt er seinen eigenen Erben und denjenigen, die laut Edikt des Prätors zu seinen eigenen gezählt werden, den Besitz des Vermögens, der als „unde liberi" bezeichnet wird.