Et cum de testamentis prius locutus est, ad intestatos transitum fecit.
von vivien.9887 am 21.01.2014
Nach der Erörterung von Testamenten wandte er sich zu Fällen von Personen, die ohne Testament verstorben waren.
von layla.905 am 04.05.2020
Und nachdem er zunächst über Testamente gesprochen hatte, vollzog er einen Übergang zu den Intestat-Fällen.