Sed testari quidem, et si filiifamilias sunt, propter militiam conceduntur, iure tamen communi ea observatione et in eorum testamentis adhibenda quam et in testamentis paganorum proxime euimus.
von sheyenne831 am 30.10.2018
Aber Testamente zu errichten widr ihnen, auch wenn sie Söhne unter väterlicher Gewalt sind, aufgrund des Militärdienstes gestattet, wobei nach gemeinem Recht dieselbe Beachtung auch in ihren Testamenten anzuwenden ist, die wir soeben auch in den Testamenten der Zivilisten dargelegt haben.
von sam.9819 am 22.01.2023
Soldaten dürfen Testamente errichten, auch wenn sie abhängige Söhne sind, müssen dabei jedoch die gleichen gemeinsamen Rechtsregeln befolgen, die wir soeben für zivile Testamente erklärt haben.