Nam traditum est, duas lucrativas causas in eundem hominem et in eandem rem concurrere non posse.
von ava.x am 06.05.2020
Es ist ein etablierter Grundsatz, dass eine Person nicht zwei gewinnbringende Ansprüche auf dasselbe Eigentum haben kann.
von nicolas.q am 11.10.2024
Es ist überliefert, dass zwei gewinnbringende Ursachen nicht in derselben Person und in derselben Sache zusammenfallen können.