Hac ratione si ex duobus testamentis eadem res eidem debeatur, interest utrum rem an aestimationem ex testamento consecutus est:
von dilara.829 am 23.04.2014
In diesem Fall macht es einen Unterschied, ob jemand den tatsächlichen Gegenstand oedr dessen Geldwert aus zwei verschiedenen Testamenten erhalten hat, wenn derselbe Gegenstand unter zwei unterschiedlichen Verfügungen geschuldet wird: