Filiis etiam qui postea nati fuerint servituris, quoniam illis delicta parentium non nocent, quos tunc ortos esse constiterit, dum libertate illi potirentur.
von malia.a am 06.05.2019
Auch den Kindern, die danach geboren werden und zum Dienen bestimmt sind, da ihnen die Vergehen der Eltern nicht schaden, jenen, von denen festgestellt wurde, dass sie damals geboren wurden, während jene Freiheit genossen.
von aleksandar.g am 18.07.2013
Selbst Kinder, die später in die Knechtschaft geboren werden, werden nicht von den Vergehen ihrer Eltern betroffen sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie geboren wurden, während ihre Eltern noch frei waren.