Illis legibus, quae dudum et secunda et tertia vice adsertorias lites examinari praecipiebant, in posterum conquiescentibus, cum sit iustum primam definitionem in suis manere viribus, cum provocatio nulla oblata fuerit:
von livia872 am 26.08.2019
Da die früheren Gesetze, welche die Prüfung von Freiheitsstatus-Verfahren zwei- oder dreimal vorschrieben, nicht mehr gelten, bleibt das ursprüngliche Urteil gültig, wenn keine Berufung eingelegt wurde:
von jonas.x am 12.03.2018
Jene Gesetze, die ehemals anordneten, streitige Behauptungen ein zweites und drittes Mal zu prüfen, treten nunmehr außer Kraft, da es gerecht ist, dass die erste Festlegung ihre Gültigkeit behält, wenn keine Provocatio vorgelegt wurde: