Eos, qui condemnati solutionem pecuniarum, quas dependere iussi sunt, ultra quattuor menses a die condemnationis vel, si provocatio fuerit oblata, a die confirmationis sententiae connumerandos distulerint, centesimas usuras exigi praecipimus:
von sophia.h am 11.01.2024
Diejenigen, die zur Zahlung von Geldbeträgen, zu deren Entrichtung sie angeordnet wurden, verurteilt sind und deren Zahlung über vier Monate ab dem Tag der Verurteilung oder, falls Berufung eingelegt wurde, ab dem Tag der Bestätigungsentscheidung hinaus verzögert haben, ordnen wir an, dass ein Zinssatz von einem Prozent erhoben wird:
von lewi.977 am 26.10.2024
Wir verfügen, dass jeder, der zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und die Zahlung mehr als vier Monate nach dem Urteilsdatum oder nach Ablehnung seiner Berufung verzögert, einen Prozent Zinsen zahlen muss: