Postumo praeterito patris testamentum rumpenti atque intestato succedenti emancipatum petita bonorum possessione conferre debere bona sua perpetuo edicto cavetur, cum his etiam, qui sui futuri essent, si vivo patre nati fuissent, conferri manifeste significatur, et emancipatis, si legi datae collationi non pareatur, denegandas actiones non est ambigui iuris.
von konrad.m am 23.06.2015
Der ständige Erlass bestimmt, dass wenn ein posthumes Kind das Testament seines Vaters für ungültig erklärt, nachdem es übergangen wurde, und beerbt wird, als gäbe es kein Testament, ein emanzipiertes Kind, das den Besitz der Erbschaft beantragt hat, sein eigenes Vermögen beisteuern muss. Das Gesetz gibt eindeutig an, dass diese Beisteuerung auch gegenüber denjenigen erfolgen muss, die unter der väterlichen Gewalt gestanden hätten, wären sie zu Lebzeiten des Vaters geboren worden. Es ist auch rechtlich festgelegt, dass Rechtshandlungen emanzipierte Kindern verwehrt werden, wenn sie der erforderlichen Beisteuerung nicht nachkommen.
von eric929 am 09.08.2014
Durch das immerwährende Edikt wird vorgeschrieben, dass, wenn Postumus, der übergangen wurde, das Testament seines Vaters bricht und als Intestaterbe folgt, der emanzipierte Sohn, der den Besitz der Güter angestrebt hat, sein Vermögen beisteuern muss, wobei klar festgelegt ist, dass die Beisteuung auch mit jenen erfolgen muss, die Sui gewesen wären, wenn sie während des Lebens des Vaters geboren worden wären, und dass für Emanzipierte, wenn der vorgeschriebene Beitrag nicht befolgt wird, Klagen abgelehnt werden, was keineswegs rechtlich mehrdeutig ist.