Postumi quoque, qui, si vivo parente nati essent in potestate futuri forent, sui heredes sunt.
von luise.i am 31.07.2013
Kinder, die nach dem Tod ihres Vaters geboren werden, gelten auch als Erben in eigenem Recht, so wie sie unter der väterlichen Gewalt gestanden hätten, wären sie zu Lebzeiten des Vaters geboren worden.
von carlotta.s am 26.04.2023
Postume, die, wenn sie während des Lebens ihres Elternteils geboren worden wären, in dessen Gewalt gestanden hätten, sind Erben kraft eigenen Rechts.