Nam vivo eo emancipati ab adoptivo patre perinde admittuntur ad bona naturalis patris, ac si emancipati ab ipso essent nec umquam in adoptiva familia fuissent:
von tobias.856 am 29.04.2016
Denn solange er lebt, werden diejenigen, die von einem Adoptivvater emanzipiert wurden, zu den Gütern des natürlichen Vaters zugelassen, als wären sie von ihm selbst emanzipiert worden und wären niemals in der Adoptivfamilie gewesen.
von alia963 am 29.04.2023
Denn zu Lebzeiten des Vaters können Kinder, die aus der Obhut ihres Adoptivvaters entlassen wurden, das Erbe ihres Geburtsvaters geltend machen, genauso als wären sie direkt vom Geburtsvater selbst freigelassen worden und niemals Teil der Adoptivfamilie gewesen.