At hi qui emancipati a parente in adoptionem se dederunt non admittuntur ad bona naturalis patris quasi liberi, si modo cum is moreretur in adoptiva familia sint.
von malou.x am 19.08.2014
Diejenigen jedoch, die von ihrem Elternteil emanzipiert wurden und sich in eine Adoption begeben haben, werden nicht zu den Gütern ihres natürlichen Vaters als Kinder zugelassen, wenn sie sich zum Zeitpunkt seines Todes in der Adoptivfamilie befinden.
von marwin978 am 24.09.2013
Diejenigen jedoch, die aus der elterlichen Gewalt entlassen und sodann adoptiert wurden, sind nicht berechtigt, vom Erbe ihres Geburtsvaters als dessen Kinder zu erben, sofern sie zum Zeitpunkt seines Todes noch zur Adoptivfamilie gehören.