Eos vero qui in adoptiva familia fuerunt per hoc tempus quo naturalis parens moreretur, repellit.
von louisa.k am 09.03.2022
Er schließt diejenigen aus, die sich zum Zeitpunkt des Todes ihres leiblichen Elternteils in einer Adoptivfamilie befanden.
von liliana.8811 am 26.06.2016
Diejenigen, die während der Zeit, in der der leibliche Elternteil im Sterben lag, in einer Adoptivfamilie waren, stößt er von sich.