Admonendi tamen sumus, eos qui in adoptiva familia sunt, quive post mortem naturalis parentis ab adoptivo patre emancipati fuerint, intestato parente naturali mortuo, licet ea parte edicti qua liberi ad bonorum possessionem vocantur non admittantur, alia tamen parte vocari, id est qua cognati defuncti vocantur.
von fatima.q am 18.12.2021
Wir müssen uns daran erinnern, dass diejenigen, die in einer Adoptivfamilie sind oder nach dem Tod des natürlichen Elternteils vom Adoptivvater emanzipiert wurden, wenn der natürliche Elternteil ohne Testament verstorben ist, obwohl sie nicht unter jenem Teil des Edikts zugelassen sind, durch den Abkömmlinge zum Besitz des Gutes gerufen werden, dennoch unter einem anderen Teil gerufen werden, das heißt unter jenem, durch den die Verwandten des Verstorbenen gerufen werden.
von oemer929 am 02.03.2017
Es ist zu beachten, dass Personen, die entweder in einer Adoptivfamilie leben oder nach dem Tod ihres Geburtselternteils aus der Adoption entlassen wurden, bei einem Todesfall ohne Testament zwar nicht unter dem Abschnitt des Gesetzes erben können, der direkte Nachkommen betrifft, jedoch unter einem anderen Abschnitt - konkret dem, der Blutsverwandte des Verstorbenen behandelt - sehr wohl erbberechtigt sind.