Ex qua parte ita admittuntur si neque sui heredes liberi neque emancipati obstent neque adgnatus quidem ullus interveniat:
von jonah.947 am 10.07.2016
Sie werden zu diesem Anteil zugelassen, sofern keine direkten Erben, keine emanzipierte Kinder und keine Verwandten in männlicher Linie ihnen im Wege stehen
von Maria am 04.02.2018
Von welchem Teil sie derart zugelassen werden, wenn weder eigene Erben noch emanzipierte Kinder im Wege stehen, noch tatsächlich ein Agnate dazwischenkommt: