Cum vero emancipati fuerint ab adoptivo patre, tunc incipiunt in ea causa esse in qua futuri essent si ab ipso naturali patre emancipati fuissent.
von jacob.t am 25.12.2015
Wenn sie nämlich von dem Adoptivelternvater emanzipiert worden sein werden, beginnen sie alsdann in jener Rechtslage zu sein, in der sie gewesen wären, wenn sie von ihrem eigenen natürlichen Vater selbst emanzipiert worden wären.
von annie.q am 03.11.2013
Sobald sie von der Vormundschaft ihres Adoptivvaters befreit sind, erlangen sie denselben Rechtsstatus, den sie erlangt hätten, wenn sie von der Vormundschaft ihres Geburtsvaters befreit worden wären.