Nam eos quidem qui in potestate parentis mortis tempore fuerunt et emancipatos vocat praetor ad eam bonorum possessionem:
von andrea.t am 20.01.2019
Diejenigen nämlich, die zum Zeitpunkt des Todes der elterlichen Gewalt unterstanden und die Emanzipierte, ruft der Prätor zur Besitzergreifung des Vermögens:
von jaydon.j am 08.07.2023
Der Prätor ruft sowohl diejenigen, die zum Zeitpunkt des Todes der elterlichen Gewalt unterstanden, als auch die Emanzipierte auf, diesen Besitz zu erben: