Nam si septem testium signis signata sunt, potest scriptus heres secundum tabulas testamenti bonorum possessionem agnoscere, si modi defunctus et civis Romanus et suae potestatis mortis tempore fuerit:
von kristine.838 am 01.12.2021
Denn wenn sie mit den Siegeln von sieben Zeugen versiegelt sind, kann der eingesetzte Erbe gemäß den Testamentstafeln den Besitz des Vermögens anerkennen, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes sowohl römischer Bürger als auch eigenständig rechtsfähig war:
von lilli.u am 04.01.2015
Wenn das Testament von sieben Zeugen besiegelt wurde, kann der eingesetzte Erbe gemäß den Bestimmungen des Testaments Besitz des Vermögens beanspruchen, vorausgesetzt, der Verstorbene war zum Zeitpunkt des Todes sowohl römischer Bürger als auch rechtlich unabhängig: