Tunc enim ipse, qui iudicem antea dedit qui suspectus visus est, appellatione trutinata formam causae imponat legitimam.
von marwin.9863 am 16.01.2020
Denn er selbst, der zuvor den Richter bestellt hatte, der als verdächtig angesehen wurde, wird nach sorgfältiger Prüfung der Berufung die rechtmäßige Form des Falles festlegen.
von leonard.q am 25.06.2015
Sodann wird derjenige, der den Richter ursprünglich ernannt hatte, welcher als verdächtig angesehen wurde, nach Prüfung der Berufung das rechtmäßige Verfahren für den Fall festlegen.