Ita ut, si in provincia quicumque memorialis repertus fuerit, iuratoriae cautioni committatur, etsi non possideat immobilem substantiam, servi nihilo minus et coloni ad eum pertinentes fidei eius tradantur.
von karla.937 am 25.05.2023
Dergestalt, dass, wenn in der Provinz irgendein Memorialis gefunden wird, er einer beeidigten Sicherheit zugeführt wird, und zwar auch dann, wenn er keine unbewegliche Substanz besitzt, dessen Sklaven und Kolonen gleichwohl seiner Treue übergeben werden.
von muhammad.l am 03.05.2017
So dass, wenn ein Beamter in der Provinz gefunden wird, er auf sein eigenes Erkenntnis freigelassen wird, und selbst wenn er keinen unbeweglichen Besitz besitzt, sollen die ihm gehörenden Sklaven und Pächter gleichwohl seiner Obhut anvertraut werden.