In sacris scriniis militantes et parentes atque uxores eorum nec non liberos ex sententia tantummodo tuae celsitudinis criminales et civiles intentiones agentium excipere iubemus, insuper etiam colonos seu adscripticios et servos eorum in hac regia urbe degentes eodem beneficio potiri, fidei pro tempore adiutoris viri spectabilis proximi vel unius ex statutis committendos:
von marvin.9897 am 24.09.2024
Wir befehlen, dass diejenigen, die in den heiligen Archiven dienen, sowie deren Eltern, Ehefrauen und Kinder Straf- und Zivilklagen nur vor Eurer Hoheit's Gericht einreichen dürfen, darüber hinaus auch deren Pächter, hörige Bauern und Sklaven, die in dieser königlichen Stadt wohnen, das gleiche Recht genießen sollen, dem Vertrauen des zeitweiligen Assistenten des ausgezeichneten Proximus oder eines der ernannten Beamten anvertraut:
von paul.b am 22.06.2013
Wir verfügen, dass Beamte, die in den kaiserlichen Archiven arbeiten, zusammen mit ihren Eltern, Ehefrauen und Kindern, Straf- und Zivilverfahren nur vor dem Gericht Euer Hochheit anhängig machen dürfen. Darüber hinaus sollen ihre Pächter, Leibeigenen und Sklaven, die in dieser kaiserlichen Stadt leben, dasselbe Privileg genießen, wobei ihre Fälle entweder vom gegenwärtigen Assistenten des ausgezeichneten Proximus oder einem der benannten Beamten behandelt werden: