Nullius machinatione huiusmodi nostra dispositione retractanda seu violanda, maxime cum viros etiam pro tempore spectabiles eorundem proximos scriniorum, si quis eorum ante completum proximatus actum morte praeventus sit, ad heredes successoresque suos residui temporis proximatus solacia sine quadam imminutione transmittere non dubitetur.
von jaimy.t am 13.03.2021
Durch keine Machination dieser Art soll unsere Verfügung zurückgezogen oder verletzt werden, insbesondere da selbst die zu ihrer Zeit angesehenen Männer, die Nächsten derselben Kanzleien, wenn einer von ihnen vor Abschluss des Proximatus-Aktes durch den Tod verhindert wird, nicht daran zweifeln, die Vorteile des verbleibenden Proximatus-Zeitraums ohne jede Minderung an ihre Erben und Rechtsnachfolger zu übertragen.
von jeremy.k am 05.09.2014
Diese Vereinbarung unsererseits kann durch keinerlei Machination untergraben oder verletzt werden, insbesondere da es als wohlestabliert gilt, dass selbst die angesehensten Beamten, die als leitende Schreibkräfte in diesen Abteilungen dienen, bei ihrem Tod vor Ablauf ihrer Dienstzeit die verbleibenden Vorteile ihrer Position ohne jede Kürzung an ihre Erben und Rechtsnachfolger weitergeben können.