Proximos memoriae, epistularum ac libellorum atque dispositionum ita vicariorum honore cumulamus, ut inter eos merito dignitatis habeantur, qui pro praefectis dioeceses sibi creditas temperarunt, ex eo tempore, ex quo eos splendor indepti proximatus ostendat, insequentibus praeponendi, qui vicarias postea administraverint.
von henriette836 am 17.04.2016
Wir verleihen den Rang von Vikaren den leitenden Beamten des Registraturamtes, die Briefe, Petitionen und administrative Anordnungen bearbeiten. Dies stellt sicher, dass sie in ihrer Würde denen gleichgestellt sind, die Diözesen als stellvertretende Präfekten geleitet haben, gerechnet von dem Zeitpunkt an, an dem sie ihre leitende Position erreicht haben. Sie sollen Vorrang haben vor jenen, die später als Vikare dienten.
von aleyna821 am 11.04.2024
Diejenigen, die in der Verwaltungsaufzeichnung nächst in der Rangfolge stehen, von Briefen, Petitionen und Anordnungen, beehren wir derart mit der Würde der Vikare, dass sie unter jenen kraft ihrer Würde gerechnet werden, die anstelle von Präfekten die ihnen anvertrauten Diözesen verwalteten, von dem Zeitpunkt an, ab dem der Glanz ihres erlangten Proximatus sie zeigt, vor denjenigen gestellt zu werden, die danach Vikariatsaufgaben wahrgenommen haben.