Pro biennio annum solum agere deinceps decernimus eos, qui in tribus scriniis memoriae epistularum libellorumque ordine ac merito stipendiorum ad gradum pervenerint proximorum.
von paula.838 am 18.07.2021
Für einen Zeitraum von zwei Jahren verfügen wir fortan, dass nur ein Jahr gilt für diejenigen, die in den drei Schreinsregistern für Gedächtnis, Briefe und Dokumente nach Rang und Verdienst des Dienstes den Rang der Nächsten erreicht haben.
von neo845 am 03.04.2023
Hiermit verfügen wir, dass diejenigen, die in den drei Abteilungen für Akten, Schriftwechsel und Eingaben aufgrund ihrer Dienstzeit und Verdienste den Rang eines Hauptbeamten erreichen, künftig nur ein Jahr anstelle von zwei Jahren dienen sollen.