Et sicuti reliqui, qui in isdem scriniis militant, liberum cum ordinariis iudicibus ingressum in secretarium concessumque habere legibus meruerunt, ii quoque, in quos hanc stipendiorum meritis clarissimatus conferimus dignitatem, cum spectabilibus etiam sese ferimus reverentiam recognoscant, ut consedendi ingrediendique secretarium sciant a nobis licentiam contributam.
von janis.852 am 24.09.2022
Und ebenso wie die anderen, die in denselben Ämtern dienen und kraft der Gesetze das Recht auf freien Zutritt zum Sekretariat und einen Sitz bei den ordentlichen Richtern erworben haben, sollen auch diejenigen, denen wir aufgrund ihrer Dienstleistungen die Würde des Clarissimats verleihen, wenn wir ihnen zusammen mit den Spectabiles Ehrerbietung gewähren, wissen, dass uns die Erlaubnis zum Sitzen und Betreten des Sekretariats von uns verliehen wurde.
von elin.n am 20.07.2014
Ebenso wie andere Beamte, die in denselben Abteilungen arbeiten und das gesetzliche Recht haben, frei in den Gerichtssaal zu treten und mit regulären Richtern zu sitzen, sollten diejenigen, denen wir aufgrund ihrer Dienstjahre den Rang des Clarissimus verleihen, verstehen, dass ihnen ebenfalls das Privileg gewährt wird, in den Gerichtssaal zu treten und dort Platz zu nehmen, da wir ihnen denselben Respekt entgegenbringen wie denjenigen mit dem Rang des Spectabilis.