Parem necesse est habere reverentiam, ut ne apud ipsos arbitros vel a iudicibus flagitatos vel sponte delectos ulla sit agnitio iurgiorum, nostris etiam diebus, qui vel lucis auspicia vel ortus imperii protulerunt.
von phil.9886 am 04.01.2020
Es ist notwendig, eine gleiche Ehrerbietung zu haben, sodass weder vor den Schiedsrichtern selbst, die von Richtern gefordert oder frei gewählt wurden, eine Anerkennung von Streitigkeiten bestehen möge, selbst in unseren Tagen, die entweder durch die Vorzeichen des Lichts oder durch das Aufsteigen der kaiserlichen Macht hervorgebracht wurden.
von niko.h am 07.10.2020
Es ist notwendig, gleichen Respekt zu zeigen, indem sichergestellt wird, dass keine Streitigkeiten vor Schiedsrichtern verhandelt werden, die entweder von Richtern bestellt oder frei gewählt wurden, insbesondere an unseren besonderen Tagen, die entweder den Tagesbeginn oder den Jahrestag der kaiserlichen Herrschaft markieren.