A palatinis tam his, qui obsequiis nostris inculpata officia praebuerunt, quam illis, qui in scriniis nostris, id est memoriae epistularum libellorumque, versati sunt, procul universas calumnias sive nominationes iubemus esse submotas, idque beneficium ad filios eorum atque nepotes ipso ordine sanguinis pervenire, atque immunes eos a cunctis muneribus sordidis et personalibus permanere cum universis mobilibus et mancipiis urbanis, neque iniurias eis ab aliquibus inferri:
von neele.i am 12.08.2015
Von Palastbeamten, sowohl jenen, die unserer Dienstleitung unbescholtene Dienste geleistet haben, als auch jenen, die in unseren Kanzleien, das heißt im Gedenkbüro, in der Briefabteilung und im Dokumentenbüro tätig waren, befehlen wir, dass alle Verleumdungen oder Anschuldigungen weitestgehend entfernt werden, und dass dieser Vorteil durch die Blutlinie selbst an ihre Söhne und Enkel weitergegeben wird, und dass sie von allen niedrigen und persönlichen Dienstpflichten mit allen beweglichen Gütern und städtischen Dienern frei bleiben, und dass ihnen von niemandem Schaden zugefügt wird:
von tobias.i am 07.02.2021
Wir verfügen, dass Palastbeamte - sowohl diejenigen, die unseren Hof tadellos bedient haben, als auch diejenigen, die in unseren kaiserlichen Dienststellen mit Akten, Schriftwechsel und Eingaben gearbeitet haben - vor allen unbegründeten Anschuldigungen und unerwünschten Ernennungen geschützt werden. Dieses Privileg soll sich auf ihre Kinder und Enkelkinder in direkter Blutlinie erstrecken. Sie sollen von allen niedrigen Diensten und persönlichen Verpflichtungen befreit bleiben, ihr gesamtes bewegliche Vermögen und städtische Sklaven behalten und vor jeglichem Schaden durch andere geschützt werden.