De cubiculis nostris vacatione donatos vel diversis obsequiis palatinis, memoriales etiam, qui in scriniis memoriae epistularum libellorum sacrarumque dispositionum referuntur, nec non et si qui in utroque officio palatinorum comitatensium singularumve urbium et officio admissionum et castrensis sacri palatii militant, privilegia volumus habere, ut nec ipsi nec filii nec nepotes eorum ad honores vel munera municipalia devocentur.
von konrat.z am 26.04.2017
Wir wünschen, den Mitarbeitern unserer Privatgemächer und verschiedener Palastdienste Privilegien zu gewähren, einschließlich der Schriftführer in den Abteilungen für Staatsaufzeichnungen, Korrespondenz, Petitionen und kaiserliche Erlasse sowie derjenigen, die in den Büros der Palastwachen, Stadtverwalter, der Empfangsstelle und der kaiserlichen Leibgarde dienen. Diese Privilegien stellen sicher, dass weder sie selbst, noch ihre Kinder noch ihre Enkelkinder gezwungen werden können, kommunale Ämter zu bekleiden oder bürgerliche Pflichten zu erfüllen.
von till.905 am 25.10.2016
Bezüglich derjenigen, die aus unseren Kammern und verschiedenen Palastdiensten entlassen wurden, sowie der Verwaltungsbeamten, die in den Registraturen für Gedächtnis, Briefe, Petitionen und heilige Verfügungen verzeichnet sind, und auch jener, die entweder im Dienst der Hofbeamten oder einzelner Städte sowie im Aufnahme- und heiligen Palastlager tätig sind, wünschen wir ihnen Privilegien, sodass weder sie selbst noch ihre Söhne noch ihre Enkel zu kommunalen Ehren oder Pflichten berufen werden können.