Quibus omnibus condonamus, ne exactorum vel turmariorum, quos capitularios vocant, curam subeant vel obsequium temonariorum vel pentaprotiae aut etiam tironis praestationem agnoscant.
von nisa.875 am 06.11.2024
Wir gewähren allen diesen Personen Befreiung von der Aufsicht durch Steuereintreiber oder Militäroffiziere (auch bekannt als Einheitskommandeure), sowie von der Tätigkeit als militärische Transportrekrutierer oder Steuererhebungsbeamte und von der Bereitstellung militärischer Rekruten.
von felizitas.944 am 23.06.2020
Allen, denen wir Befreiung gewähren, soll es erspart bleiben, der Aufsicht von Steuereintreibern oder Turmarii, die sie Capitularii nennen, zu unterliegen oder den Dienst der Temonarii oder der Pentaprotia zu leisten oder auch nur die Gestellung eines Rekruten anzuerkennen.