Nam beneficiis nostris ita digni sunt, ut etiam censualibus vel personalibus vel corporalibus muneribus liberentur et habeant castrense peculium, sive adhuc palatium observant sive optata quiete donati sunt.
von amy865 am 23.04.2015
Denn unserer Wohltaten sind sie derart würdig, dass sie auch von steuerlichen, persönlichen oder körperlichen Pflichten befreit sind und militärisches Privateigentum besitzen, sei es, dass sie noch den Palast bewachen oder mit der gewünschten Ruhe bedacht sind.
von alexander.927 am 16.08.2024
Sie sind derart würdig unserer Vergünstigungen, dass sie von Abgaben in Bezug auf Steuern, persönlichem Dienst und körperlicher Arbeit befreit sind und ihre eigenen militärischen Ersparnisse haben können, sei es, dass sie noch im Palast dienen oder in den ersehnten Ruhestand versetzt wurden.