Donatio, sive directa sit sive mortis causa instituta, sive condicionibus faciendi ac non faciendi suspensa sive ex aliquo notato tempore promissa, sive animo dantium accipientiumve sententiis quantum ius sinit cognominata, sub hac fieri debet observatione, ut quas leges indulgent actiones condiciones pactionesque contineat, hisque penitus cognitis vel recipiantur, si complacitae sunt, vel reiciantur, si sunt molestae.
von liam929 am 21.03.2019
Eine Schenkung, sei sie direkt oder von Todes wegen errichtet, sei sie durch Bedingungen des Tuns und Nicht-Tuns ausgesetzt, oder zu einem bestimmten Zeitpunkt versprochen, oder gemäß den Absichten der Gebenden und Empfangenden, soweit es das Recht erlaubt, bezeichnet, sollte unter der Beobachtung erfolgen, dass sie jene Handlungen, Bedingungen und Vereinbarungen enthalte, welche die Gesetze gestatten, und diese vollständig verstanden, sollen sie entweder angenommen werden, wenn sie annehmbar sind, oder abgelehnt werden, wenn sie beschwerlich sind.
von noa.955 am 06.11.2021
Jede Schenkung, sei sie direkt gegeben oder für den Todesfall angeordnet, sei sie von Bedingungen abhängig, was getan oder nicht getan werden muss, für einen bestimmten zukünftigen Zeitpunkt versprochen oder innerhalb rechtlicher Grenzen durch die Absichten von Gebenden und Empfangenden beschrieben, muss dieser Regel folgen: Sie darf nur Handlungen, Bedingungen und Vereinbarungen enthalten, die rechtlich zulässig sind. Sobald diese Bedingungen vollständig verstanden sind, sollten sie entweder angenommen werden, wenn sie zustimmungsfähig sind, oder zurückgewiesen werden, wenn sie problematisch sind.