Sin autem per donationem cessio facta est, sciant omnes huiusmodi legi locum non esse, sed antiqua iura esse servanda, ut cessiones tam pro exceptis et specialiter enumeratis quam aliis causis factae seu faciendae secundum actionum, quaecumque cessae sunt vel fuerint, tenorem sine quadam imminutione obtineant.
von amara.847 am 06.04.2022
Wenn jedoch eine Übertragung als Schenkung erfolgt ist, sollten alle verstehen, dass dieses Gesetz keine Anwendung findet. Stattdessen müssen die alten Rechtsvorschriften befolgt werden, was bedeutet, dass Übertragungen - ob jetzt oder in Zukunft, ob für ausdrücklich aufgeführte Ausnahmen oder aus anderen Gründen - vollständig gültig bleiben gemäß den Bedingungen der übertragenen Rechte, ohne Einschränkung ihrer Wirkung.
von kevin.r am 13.08.2024
Wenn jedoch eine Abtretung durch Schenkung erfolgt ist, sollen alle wissen, dass für ein Gesetz dieser Art kein Raum besteht, sondern dass die alten Rechtsvorschriften zu bewahren sind, sodass Abtretungen, die bereits erfolgt sind oder erfolgen werden, sowohl für ausgenommene und ausdrücklich aufgeführte als auch für andere Gründe gemäß dem Tenor der Handlungen, die abgetreten wurden oder abgetreten werden, ohne jegliche Minderung Bestand haben.