Alexandrinis principalibus, etsi advocatione fungantur, nihilo minus peregrinationi incumbat, nec cura publica nisi in sua tantum civitate committatur.
von christian.924 am 12.04.2021
Den alexandrinischen Würdenträgern, obwohl sie möglicherweise in der Rechtvertretung tätig sind, soll gleichwohl die Reisepflicht obliegen, und die öffentliche Verwaltung soll nicht anders als nur in ihrer eigenen Stadt übertragen werden.
von samuel.c am 01.04.2022
Die führenden Bürger Alexandriens müssen, auch wenn sie als Anwälte tätig sind, gleichwohl ihre Reisepflichten erfüllen und dürfen mit öffentlichen Verwaltungsaufgaben nur in ihrer eigenen Stadt betraut wreden.