Si quis decurio aut subiectus curiae ausus fuerit ullam adfectare militiam, nulla praescriptione temporis muniatur, sed ad condicionem propriam retrahatur, ne ipse vel eius liberi post talem ipsius statum procreati quod patriae debetur valeant declinare.
von jasmin.842 am 25.04.2020
Wenn ein Stadtratsmitglied oder ein Angehöriger des Stadtrats versucht, in den Militärdienst einzutreten, soll ihn keine Verjährungsfrist schützen, sondern er muss in seine ursprüngliche Position zurückversetzt werden, sodass weder er noch seine nach Annahme dieses Status geborenen Kinder ihren bürgerlichen Verpflichtungen entkommen können.
von emir853 am 16.03.2019
Wenn ein Dekurio oder ein Angehöriger der Kurie es wagen sollte, irgendeinen Militärdienst anzustreben, soll er nicht durch irgendeine Verjährungsfrist geschützt werden, sondern in seine ursprüngliche Stellung zurückgeführt werden, damit weder er selbst noch seine nach solchem seinem Status gezeugten Kinder dem Vaterland zu leisten Obliegende umgehen können.