Generali lege sancimus, ut, si quis tuum decurionem curiae vindicare maluerit, si praesidis desit copia, eundem manus iniectione concessa sciat ad examen cognitoris resultantem esse deducendum, ita ut moderator provinciae, si quaestio fortasse fiducis defensionis ulla generatur, nisi intra tres menses causam originis competenti disceptatione cognoverit atque convictum cum poena restituerit debitis muneribus vel liberum ab inquietudine pronuntiaverit, decem librarum auri multam cogatur exsolvere, eius etiam officium pari damni inrogatione teneatur.
von mariella.831 am 16.06.2016
Wir setzen hiermit als allgemeines Gesetz fest: Wenn jemand den örtlichen Stadtrat für den Gemeinderat in Anspruch nehmen will und der Gouverneur nicht verfügbar ist, ist er befugt, die betreffende Person körperlich festzunehmen und vor einen Richter zur Vernehmung zu bringen, auch wenn diese Person Widerstand leistet. Sollten Fragen zur Legitimität ihrer Verteidigung auftreten, muss der Provinzgouverneur die Herkunft der Person innerhalb von drei Monaten untersuchen. Der Gouverneur muss die Person entweder für schuldig befinden und mit Strafe in ihre Pflichten zurückversetzen oder sie von weiterer Belästigung freisprechen. Sollte der Gouverneur dies unterlassen, muss er eine Strafe von zehn Pfund Gold zahlen, und sein Personal unterliegt der gleichen Strafandrohung.
von enes961 am 12.03.2022
Wir verordnen durch allgemeines Gesetz, dass, wenn jemand einen Dekurionen für die Kurie beanspruchen möchte und die Anwesenheit des Präses fehlt, er wissen soll, dass derselbe Person, nachdem die Handeinführung gewährt wurde, zur Prüfung des Kognitors trotz Widerstands geführt werden soll, sodass der Provinzverwalter, falls etwa eine Frage des Vertrauens oder der Verteidigung entsteht, sofern er nicht innerhalb von drei Monaten den Ursprungsfall durch eine angemessene Untersuchung geprüft und den Verurteilten mit Strafe in die geschuldeten Pflichten zurückversetzt oder ihn von Beunruhigung freigesprochen hat, gezwungen ist, eine Geldbuße von zehn Pfund Gold zu zahlen, und sein Amt gleichermaßen zur Schadenserstattung verpflichtet wird.