Lege repetita censemus, ut, si quis militum interclusam specierum exactionem refricare temptaverit vel adaerationes statutas ausus fuerit immutare, tam vir spectabilis dux centum librarum auri quam etiam eius officium pari condemnationis summa quatiatur, adiecta sacrilegii poena, quae divalium scitorum violatores palam insequitur.
von gustav.h am 24.10.2016
Wir bekräftigen hiermit gesetzlich, dass, wenn ein Soldat versucht, die verbotene Beschaffung von Vorräten wieder aufzunehmen oder es wagt, die festgelegten Geldleistungen zu verändern, sowohl der ausgezeichnete Kommandeur als auch sein Verwaltungsbüro jeweils mit einhundert Pfund Gold bestraft werden, zuzüglich der Bestrafung wegen Sakrilegs, welche die Standardstrafe für diejenigen ist, die kaiserliche Befehle verletzen.
von cleo9928 am 03.06.2022
Durch wiederholtes Gesetz verfügen wir, dass, wenn einer der Soldaten versucht haben sollte, die blockierte Beschaffung von Vorräten wieder zu beleben oder gewagt hätte, die festgelegten monetären Umrechnungen zu ändern, sowohl der vir spectabilis dux mit hundert Pfund Gold als auch sein Amt mit einer gleichen Verurteilungssumme getroffen werden sollen, mit zusätzlicher Strafe des Sakrilegs, welche die Verletzer göttlicher Dekrete öffentlich verfolgt.