Septem dierum, per quas tribuni emolumenti gratia sollemniter stillaturae nomine consequuntur resistentes species, non aliter adaerentur, nisi ut in foro rerum venalium distrahuntur.
von aleksander.y am 29.08.2022
Die Waren von sieben Tagen, während welcher die Tribunen zum Zweck des Gewinns gewöhnlich die verbleibenden Vorräte unter dem Namen Stillatura erhalten, sollen nicht anders in Geld bewertet werden, als wie sie auf dem Markt der verkäuflichen Dinge verkauft werden.
von henrik.852 am 28.03.2016
Die von Beamten über einen Zeitraum von sieben Tagen als übliche Kommissionsgebühr eingezogenen Vorräte sollten ausschließlich zum aktuellen Marktpreis bewertet werden.