Sin vero re vera datio eius impossibilis eis sit hocque iudici manifeste ostendatur, iuratoriae cautioni committi:
von leony.r am 26.06.2020
Sollte jedoch in Wirklichkeit die Leistung für sie unmöglich sein und dies dem Richter offensichtlich nachgewiesen werden, so ist dies einer beeidigten Sicherheitsleistung zu übergeben:
von Fillipp am 15.10.2014
Wenn dem Richter jedoch nachweislich dargelegt wird, dass sie es tatsächlich nicht erbringen können, sollten sie stattdessen eine eidliche Versicherung abgeben dürfen: