Scientes quod, si post hiusmodi expositionem afuerint et edictis citati in absentia nihilo minus per unum annum duraverint, omnimodo servituti obnoxii erunt et eius dominio, qui litem eis intulit, sine ulla dubitatione adsignabuntur.
von christina.928 am 04.12.2021
Seien Sie sich bewusst, dass sie, wenn sie nach dieser Ankündigung und offizieller Vorladung ein volles Jahr lang abwesend bleiben, unweigerlich in die Sklaverei geraten und der Herrschaft derjenigen Person übereignet werden, die die Klage gegen sie eingereicht hat.
von finnya.c am 14.08.2020
In Kenntnis dessen, dass sie, falls sie nach solcher Darlegung abwesend bleiben und, nachdem sie durch Edikte vorgeladen wurden, dennoch ein Jahr lang in Abwesenheit verharren, vollständig der Knechtschaft verfallen und ohne Zweifel der Herrschaft desjenigen zugewiesen werden, der die Klage gegen sie eingereicht hat.