Ne tamen ibi quoque, post quinque scilicet commeatus menses, ex sententia iudicii tuae magnitudinis conventi in exigendis fideiussoribus aliquod sentiant detrimentum, iuratoriae eos cautioni iubemus committi.
von selina933 am 22.07.2021
Damit jedoch auch dort, nach offensichtlich fünf Monaten Urlaub, gemäß dem Urteilsspruch des Gerichts Eurer Magnifizenz, sie bei der Einforderung von Bürgschaften keinen Nachteil erleiden, befehlen wir, sie der vereidigten Sicherheit zu übergeben.
von rebecca.8997 am 10.12.2020
Um zu verhindern, dass sie nach ihrer fünfmonatigen Urlaubszeit dort ebenfalls einen Nachteil erleiden, ordnen wir hiermit an, dass sie bei Bedarf von Bürgen gemäß dem Urteil Eures Gerichts stattdessen eine eidesstattliche Erklärung abgeben dürfen.