Quicumque ex eo die, quo reus fuerit in iudicio petitus, intra anni spatium noluerit adesse iudicio, res eius fisco vindicentur, et si postea repertus nocens fuerit deprehensus, saeviori sententiae subiugetur.
von leon.y am 09.10.2018
Wer von dem Tag an, an dem der Angeklagte zur Gerichtsverhandlung vorgeladen wurde, innerhalb eines Jahres nicht bereit sein wird, am Gerichtsverfahren teilzunehmen, dessen Vermögen soll dem Fiskus zugesprochen werden, und wenn er später als schuldig befunden wird, soll er einer strengeren Verurteilung unterworfen werden.
von philipp.o am 22.12.2022
Wenn jemand, der vor Gericht geladen wurde, innerhalb eines Jahres nicht zum Gerichtsverfahren erscheint, wird sein Vermögen vom Staat beschlagnahmt, und falls er später überführt und schuldig gesprochen wird, muss er eine noch härtere Strafe erwarten.