Sin vero intra id tempus reversus post intimationem suam fuerit defunctus, etsi necdum se purgaverit, ad heredes proprios res transmittit.
von kyra843 am 23.11.2018
Wenn er jedoch innerhalb dieser Frist nach seiner Benachrichtigung zurückgekehrt und verstorben ist, überträgt er das Eigentum an seine eigenen Erben, auch wenn er sich noch nicht vollständig entlastet hat.
von amelie849 am 02.07.2018
Stirbt er jedoch innerhalb dieses Zeitraums nach seiner Rückkehr und formellen Benachrichtigung, so geht sein Vermögen auch dann auf seine Erben über, wenn er sich noch nicht vollständig rehabilitiert hat.