Postquam vero requirendus factus intra annum redierit, si se crimine purgaverit, res arbitrio iudicis signatas recipiat:
von mathea.n am 10.07.2016
Nachdem er zum Gesuchten erklärt wurde und innerhalb eines Jahres zurückkehrt, soll er, sofern er sich von der Schuld gereinigt hat, die vom Richter versiegelten Besitztümer zurückerhalten.
von aaron.a am 09.07.2014
Wenn eine gesuchte Person innerhalb eines Jahres zurückkehrt und ihre Unschuld beweist, sollte sie die vom Richter beschlagnahmten Güter zurückerhalten.