Nam si biennii fuerit tempus emensum, omni possessionis et dominii carebit iure qui siluit.
von sheyenne.905 am 20.12.2017
Wenn zwei Jahre verstrichen sind, verliert derjenige, der sich nicht zu Wort gemeldet hat, alle Besitz- und Eigentumsrechte.
von lennardt931 am 18.11.2024
Wenn die Frist von zwei Jahren vollständig abgelaufen ist, wird derjenige, der geschwiegen hat, jedes Rechts auf Besitz und Eigentum verlustig gehen.